Mitglied werden

Mit der Anmeldung geht ihr einen rechtsverbindlichen Vertrag mit uns ein und stimmt der Vereinssatzung und der Beitragsordnung des Netzwerk Junge Bürgermeister*innen der Bundesrepublik Deutschland e.V. zu.

 

Wir erheben keinen Beitrag für ordentliche Mitglieder und einen Jahresbeitrag von 3000 € für Fördermitglieder für den Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres. Bei unterjährigem Vereinsbeitritt wird der Beitrag anteilig fällig.  


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Auszug aus der Satzung 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person und rechtsfähige juristische Personen werden. Natürliche Personen sollten (Ober-)Bürgermeister*innen, Landrät*innen oder Hauptverwaltungsbeamte in vergleichbaren kommunalen Ämtern sein oder gewesen sein. Rechtsfähige juristische Personen haben kein Stimmrecht. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen, die Ablehnung eines Aufnahmeantrages ist zu begründen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
  2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person und rechtsfähige juristische Personen werden, die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.

Link zur vollständigen Vereinssatzung. 

 

 


Übersicht zur Mitgliedschaft

 

 

 

Art der Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitrag p.a. [€]

Teilnahme an JHV

Stimmrecht in JHV

Sonstiges

Normale Mitgliedschaft

0,- Euro

ja

ja

 

Fördermitgliedschaft

3.000,- Euro

ja

nein

Viele Vorteile*